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Das beinhalten unsere allgemeinen Pflegeleistungen.

Die allgemeinen Pflegeleistungen entsprechen dem Rahmenvertrag für die teilstationäre Pflege gemäß §75 Abs. 2 Nr. 1, SGB XI. Sie werden unter dem Gesichtspunkt der aktivierenden Pflege und Ressourcennutzung erbracht. Das bedeutet, wir unterstützen Sie bei der Körperpflege, bei Toilettengängen und dem Kontinenztraining, der Nahrungsaufnahme und der Mobilität. Dabei kommen Pflege- bzw. Inkontinenzartikel zum Einsatz, die unsere Gäste von Zuhause mitbringen. Auch im Bereich der Mobilität nutzen wir die Hilfsmittel der Gäste und schulen sie, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten. Die Behandlungspflege erfolgt nach schriftlich vorliegender ärztlicher Verordnung. Ob Medikamentengabe, Messen der Vitalwerte oder notwendige Injektionen, die Tätigkeiten werden entsprechend der Leistungsanforderung von unserem ausgebildeten Personal durchgeführt.